Allgemeine Geschäfts­bedingun­gen ­(AGB)

„Sommerhaus 54 – Ira Fischer“ – Vertragsbedingungen

      1. Verpflichtungen des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet, das Appartement / Ferienhaus und dessen Einrichtung pfleglich zu behandeln. Er hat für eine ordnungsgemäße Reinigung, Lüftung und Heizung zu sorgen. Für jedwede Beschädigungen des Appartements, des Gebäudes, der dazugehörigen Anlage sowie des Inventars etc., ist der Mieter ersatzpflichtig. Der Mieter haftet auch für zu seinem Hausteil gehörige Personen, Besucher oder Dritte, die in irgendeinem Zusammenhang mit dem Mieter stehen. Dem Vertragspartner wird ausdrücklich gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Eventuelle Schäden sind unverzüglich anzuzeigen, übliche Reparaturzeiten sind in Kauf zu nehmen. Eine Entschädigung kann nur verlangt werden, wenn die Schäden durch den Eigentümer zu vertreten sind und die Nutzung des Mietgegenstandes dadurch erheblich beeinträchtigt ist. Eine Haftung oder ein Mietminderungsrecht etc. besteht nicht bei Schäden, die durch Umstände entstanden sind, die vom Eigentümer nicht zu vertreten sind. Soweit es dem Eigentümer unmöglich ist, die vertraglichen Leistungen nicht zu erbringen, aufgrund eines nicht von ihm vertretenen Umstandes, besteht seitens des Eigentümers das Recht, eine gleichwertige Ersatzwohnung zu stellen.Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter das Appartement im gereinigten und ordnungsgemäßen Zustand wieder zurückzugeben. Das Inventar (Geschirr, Gläser, Töpfe, Pfannen etc.) ist bei Auszug gereinigt und in die Schränke und Borde eingeräumt, zu hinterlassen. Hauseigene Gegenstände dürfen nicht aus dem Appartement entfernt werden. Der Kühlschrank ist zu leeren, Müll zu entsorgen, Fenster und Türen zu schließen.

      1. Nutzungsüberlassung

Eine Nutzungsüberlassung des Mietgegenstandes ohne schriftliche Erlaubnis des Eigentümers ist untersagt.

      1. Tierhaltung

Die Tierhaltung in dem Mietgegenstand Reethaus M und Reethaus L, auch für besuchsweise Aufenthalte Dritter, ist untersagt.
Im Gartenhaus S und Gartenhaus L ist die Haltung von Hunden auf Anfrage erlaubt. Die Haltung aller anderen Tiere ist, auch für besuchsweise Aufenthalte Dritter, nicht gestattet.

      1. Hausordnung

Der Mieter unterwirft sich mit Abschluss des Mietvertrages der Hausordnung, die Bestandteil dieses Vertrages ist. In Fällen dringender Gefahr ist dem Eigentümer das Betreten des Mietgegenstandes zu jeder Tages- und Nachtzeit gestattet.

      1. WLAN Nutzung

Hierzu erhalten Sie den Netzwerknamen und zur Eingabe ein Passwort. Die Zugangsdaten sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen zur eigenen Sicherheit in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Eigentümer hat jederzeit das Recht die Zugangsdaten zu ändern. Rechtswidriges Verhalten, wie das illegale Herunterladen von Bilddateien, Musik, Filmen etc., Teilnahme an Tauschbörsen, dem sogenannten Filesharing, Besuch von Internetseiten, deren Inhalte strafrechtlich sind (z.B. Kinderpornografie), Verbreitung von Inhalten die gesetzeswidrig sind (z.B. Beleidigungen, Volksverhetzungen etc.) sind im Internet verboten. Wir geben keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs für irgendeinen Zweck.

      1. Verpflichtungen aus diesem Vertrag

Mehrere Personen als Mieter haften für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag als Gesamtschuldner. Für die Rechtswirksamkeit einer Erklärung des Eigentümers genügt es, wenn sie gegenüber einem der Mieter abgegeben wird.

Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.

Storniert der Mieter seinen Buchungsvertrag, liegt der Anspruch des Eigentümers bei

      • Stornosatz: Bis zu 100 Tage vor Anreise 40%
      • Stornosatz: 99 Tage bis 80 Tage vor Anreise 60%
      • Stornosatz: 79 Tage bis 8 Tage vor Anreise 80%
      • Stornosatz: 7 Tage vor Anreise bis Anreisetag 100%

Dem Vertragspartner wird ausdrücklich gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Erfolgt eine Kündigung mit einer Frist ab 8 Tagen vor Mietbeginn, ist der gesamte Mietpreis fällig. Dem Vertragspartner wird ausdrücklich gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

Abzüglich ersparter Aufwendungen, was infolge der Nichtinanspruchnahme der Leistung erspart wurde, wie etwaig gebuchte Wäschepakete, Kurabgaben und Endreinigungen. Dem Vertragspartner wird ausdrücklich gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

Dem Vertragspartner wird ausdrücklich gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

Buchungen über direkte Buchungsportale können andere strengere Stornobedingungen enthalten, diese sind auf dem jeweiligen Portal einzusehen. In diesem Zusammenhang wird dem Mieter empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

      1. Schlüsselverlust

Bei Verlust eines oder mehrerer Haus- oder Wohnungsschlüssel, auch bei Schließanlagen haftet der Mieter für die daraus entstehenden Kosten. Wird für das Öffnen der Haus- oder Wohnungstür ein Schlüssel-Notdienst erforderlich, haftet der Mieter für die daraus entstehenden Kosten.

      1. Flächenberechnung

Die angegebenen Flächen sind die realen Nutzflächen, entlang den Fußleisten eines jeden Raumes gemessen. Sie sind nicht, wie bei der Berechnung nach DIN bzw. II. BVO, durch Dachschrägen und dergleichen gemindert, sondern erfassen die gesamte, tatsächliche vorhandene Fußbodenfläche.

      1. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu seiner Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Klausel des Mietvertrages unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit des Mietvertrages in seiner Gesamtheit nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine ihr nahe kommende und dem Parteiwillen entsprechende wirksame Regelung zu ersetzen.

      1. Informationen zu den Wohnungen

Die Informationen zu den Wohnungen werden mit größter Sorgfalt erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr. Werbemaßnahmen auf Partnerseiten gehören nicht zur vertraglichen Vereinbarung einer Buchung. Kommt eine Buchung zustande, gelten lediglich die Informationen auf der Webseite der „Sommerhaus 54 – Inh. Ira Fischer“ (www.sommerhaus54.de).

      1. Personenzahl

Soweit die Nutzung durch mehr als die vorbenannten Personen erfolgen soll, ist dies nur mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers gestattet, bei einer gesondert zu vereinbarenden Erhöhung des Mietzinses. Soweit eine Nutzung des Mietgegenstandes durch mehr Personen als genannt, ohne schriftliche Zustimmung erfolgt, verpflichtet sich der Mieter, einen zusätzlichen Mietzins in Höhe des vereinbarten Tagessatzes pro Übernachtung zu leisten.

      1. An- und Abreise

Die Anreise ist ab 16.00 Uhr möglich. Die Abreise ist am Abreisetag bis 10.00 Uhr vorzunehmen. Bei verspäteter Abreise ist der Eigentümer berechtigt, einen zusätzlichen Mietzins in Höhe einer Übernachtung zu verlangen. Die An- und Abreisezeiten außerhalb der vorgenannten Zeiten können nach vorheriger Vereinbarung unter Umständen abgeändert werden.

      1. Zahlungsfristen

Bei Abschluss des Vertrages über Anfrage und Buchung ist der vorbenannte Gesamtmietzins innerhalb der Zahlungsfristen auf das vorbenannte Konto zu leisten.

Zahlungsfristen sind:

      • 25% Anzahlung innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss des Vertrages
      • die Restzahlung von 75% muss 4 Wochen vor Reiseantritt erfolgen

Bei nicht fristgerechter Zahlung hat der Eigentümer das Recht, ohne weitere Fristsetzung vom Mietvertrag zurückzutreten. Etwaige Schadensersatzansprüche des Eigentümers bleiben hiervon unberührt.

 

      1. Steuern und Währungsschwankungen

Sofern sich nach Vertragsschluss Steuern oder Abgaben ändern, welche das gebuchte Ferienobjekt betreffen, darf der Mietpreis im entsprechenden Verhältnis nach oben oder unten abgeändert werden.

      1. Nachsendung von Gegenständen

Sollte eine Nachsendung von Gegenständen, die beispielsweise im Objekt vergessen worden sind, erforderlich und seitens des Mieters gewünscht sein, wird für den hieraus entstehenden Aufwand eine pauschale Gebühr in Höhe von 20,00 € gegenüber dem Mieter erhoben.

      1. Gerichtsstand

Sofern es sich beim Mieter um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnissen zwischen dem Mieter und dem Eigentümer (Vermieter) der Sitz des Eigentümers (Vermieters).

      1. Salvatorische Klausel

Sollte eine der Vereinbarungen in ihrer Wirkung rechtlich unwirksam sein, werden die Übrigen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Vereinbarung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit ihrem verfolgten wirtschaftlichen Zweck entspricht. Die Unwirksamkeit des vermittelten Mietvertrages berührt die Wirksamkeit des Vermittlungsvertrages nicht.

Irrtümer, Systemfehler und Änderungen vorbehalten.

      1. Mindestaufenthaltsdauer

Es gelten die veröffentlichten Mindestaufenthalte in den unterschiedlichen Saisons auf der Website.

      1. Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten (z. B. Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Aufenthalt) werden nur dann erhoben, genutzt und gespeichert, soweit dieses gesetzlich erlaubt ist und/oder der Mieter eingewilligt hat. Hat der Mieter dem Vermittler personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt, werden diese Daten nur zur Beantwortung von Anfragen oder zur Abwicklung von Mietverträgen verwendet und an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zweck der Vertragsabwicklung erforderlich ist. Der Vermieter behält sich vor, den Mieter über Sonderangebote oder Aktionen über die angegebenen Daten zu informieren. Der Mieter hat das Recht eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen.

      1. Grundstück

Das Aufstellen von Zelten, Wohnmobilen oder Wohnwagen auf dem Grundstück oder Parkplatz ist nicht erlaubt. Der Vermieter hat das Recht, deren Entfernung zu verlangen. Wird dieser Anordnung nicht unverzüglich Folge geleistet, so ist der Vermieter berechtigt, die Kündigung des Mietvertrages mit sofortiger Wirkung auszusprechen, was den Verweis auch der übrigen Mieter zur Folge hat. Der Mietpreis wird in einem solchen Fall nicht zurückerstattet.

Der Vermieter hat keinen Einfluss auf die Natur um das Ferienobjekt herum und ist nicht für die dortige Fauna und Flora verantwortlich; ein Insektenangriff etwa fällt nicht in seine Verantwortung.

Bitte beachten Sie, dass gerade bei einem neuen Ferienobjekt das Grundstück noch nicht vollständig bewachsen ist.

      1. Haustiere, Insekten und Allergien

In Ferienobjekten, die in der freien Natur liegen, können Insekten vermehrt auftreten. Dies gilt auch für Silberfische, Ameisen, Spinnen, Mücken, Wespen, Kellerasseln sowie Marder etc. Spinnweben entstehen schon nach kurzer Zeit, obwohl das Haus gründlich gereinigt wurde. Der Vermieter kann dafür nicht verantwortlich gemacht werden. Bei größerem Insektenbefall informieren Sie bitte den Vermieter, damit umgehend Abhilfe geschaffen werden kann.

Der Vermieter kann nicht garantieren, dass sich in diesem Ferienobjekt niemals Haustiere aufgehalten haben. Der Vermieter übernimmt keinerlei Verantwortung für allergische Reaktionen des Mieters in einem Ferienobjekt.

      1. Eignung für Kinder/Haftung für Kinder

Die Ferienobjekte liegen unweit zur Straße und verfügen über keine durchgehende Abgrenzung zur Straße. Es wird darauf hingewiesen, dass keinerlei Haftung vom Vermieter für Unfälle übernommen werden kann. Zudem können sich im Ferienobjekt Treppen befinden, die nicht Kleinkindgerecht gesichert werden können. Eltern haften für Ihre Kinder.

      1. Gartenmöbel / Terrassenmöbel

Gartenmöbel stehen dem Mieter, soweit im Objekt vorhanden und im Inserat ausgewiesen, in der Zeit von April bis Oktober zur Verfügung. Außerhalb dieser Zeiten kann die Verfügbarkeit von Gartenmöbeln nicht garantiert werden. Witterungsbedingt kann sich die Bereitstellung zeitlich verzögern. Der Mieter verpflichtet sich, die Möbel von der Terrasse/Balkon an den gleichen Ort zurückzustellen, an dem er diese bei der Anreise vorgefunden hat. Dies gilt auch während der Abwesenheit des Mieters im Vermietungszeitraum. Für entstandene Schäden, die durch mangelhaften Umgang entstanden sind, haftet für den Vermietungszeitraum der Mieter in voller Höhe.

      1. Rauchen

Rauchen ist in der Ferienwohnung / dem Ferienhaus nicht erlaubt. Bitte verlassen Sie zum Rauchen die Ferienwohnung / das Ferienhaus. Das Rauchen ist ausschließlich im Außenbereich gestattet, nur vollständig erkaltete Zigarettenreste dürfen in der Mülltonne entsorgt werden. Sollte dennoch im Innenbereich geraucht werden, ist der Eigentümer berechtigt, eine Sonderreinigungsgebühr in Höhe einer Übernachtung entsprechend des vereinbarten Mietzinses zu verlangen.

      1. Offenes Feuer / Grillen

Offenes Feuer ist aufgrund des Reetdachs gänzlich verboten. Grillen ist nur auf vorherige, ausdrückliche Genehmigung des Vermieters möglich und nur auf Basis eines Gas- oder Elektrogrills nach Genehmigung möglich.

      1. Gewährleistung

Abhilfe: Wird der Aufenthalt nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Mieter Abhilfe verlangen. Der Vermieter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Vermieter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, indem er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

Minderung: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung des Ferienobjektaufenthaltes kann der Mieter eine entsprechende Herabsetzung des Mietpreises verlangen. Der Mietpreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert des Aufenthaltes in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Mieter schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

Kündigung: Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Mieter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Mietvertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Mieter der Aufenthalt infolge eines Mangels aus wichtigem, erkennbarem Grunde nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, oder vom Vermieter verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Mieters gerechtfertigt wird. Der Mieter schuldet dem Vermieter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Mietpreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

Schadensersatz: Der Mieter kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel des Aufenthaltes beruht auf einem Umstand, den der Vermieter nicht zu vertreten hat.

      1. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung vom Vermieter für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den zweifachen Mietpreis beschränkt und besteht nur soweit ein Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Vermieter für einen dem Mieter entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Eine Haftung vom Vermieter für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die der Mieter ohne Vermittlung vom Vermieter direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (zum Beispiel Sportveranstaltungen, Ausflüge, Besuche usw.), ist ausgeschlossen.

      1. Obliegenheit des Mieters

Sollte der Mieter bei Ankunft eine mangelhafte Reinigung, Schäden oder Mängel am Ferienobjekt feststellen, obliegt es der Verantwortung des Mieters, dies sofort zu reklamieren. Reklamationen zur Reinigung müssen umgehend erfolgen. Reklamationen zu Schäden oder Mängeln müssen schnellstmöglich und spätestens 24 Stunden nach Beginn der Mietzeit bzw. der Feststellung des Mangels oder Schadens erfolgen. Reklamationen müssen telefonisch an den Vermieter gerichtet werden. Eine Reklamation während des Aufenthaltes kann nicht per E-Mail erfolgen, da der Vermieter die geeigneten Maßnahmen sofort mit dem Mieter abstimmen möchten

      1. Mitwirkungspflicht

Der Mieter ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter/Vermittler zur Kenntnis zu geben. Des Weiteren obliegt es dem Mieter, vor der Kündigung des Vertrages dem Vermieter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter/Vermittler verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Mieters gerechtfertigt wird. Unterlässt es der Mieter schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

      1. Anspruchsstellung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung des Aufenthaltes (reisevertragliche Ansprüche) hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Aufenthaltes gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Mieter Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

      1. Verjährung

Ansprüche des Mieters nach den §§ 651 c – 651 f BGB verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem der Aufenthalt dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Mieter und dem Vermieter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Mieter oder der Vermieter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

      1. Verspätung/Höhere Gewalt

Wird diese Reise infolge bei Buchungen nicht voraussehbarer Höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Mieter als auch der Vermieter von der Buchung durch schriftliche Erklärung zurücktreten. Unter Höherer Gewalt wird Krieg oder Bürgerkrieg, Natur- oder Umweltkatastrophen, Epidemien, Grenzschließungen und ähnliches verstanden. Wird gekündigt, so kann der Vermieter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

      1. Abtretungsverbot

Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Mieters aus Anlass des Aufenthalts, gleich aus welchem Rechtsgrund an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen.

      1. Sonstige Informationen

Eine Buchung kommt erst dann zustande, wenn dem Vermittler die ausgefüllte und unterzeichnete Buchungsbestätigung vorliegt. Eine Überweisung der Anzahlung, ohne die Zusendung der der unterzeichneten und ausgefüllte Buchungsbestätigung, garantiert keine verbindliche Buchung.

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Ihre Gastgeberin vor Ort und Ansprechpartnerin:

ira Fischer
Tel.: 0173 598 99 89

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